Unsere Freundinnen und Freunde aus Hellingst vom LVU Bremerhaven, haben ein Hygienekonzept für die Flugschulbetrieb unter Corona-Bedingungen verfasst, dass wir so für unseren Flugbetrieb adaptiert haben und umsetzen. Im Folgenden könnt ihr die Maßnahmen einsehen:

Konzept zur sicheren Flugausbildung in Corona-Zeiten

  1. Allgemein: Begrenzung der Teilnehmerzahl, Wahrung des Abstandsgebotes, Maskenpflicht, Kontakte
    1. Die Anzahl der Teilnehmenden ist über die Anmeldung zu steuern und begrenzt.Am Flugbetrieb teilnehmen dürfen nur Personen, die sich vorher beim Vorstand angemeldet haben. Eine spontanes Erscheinen zum Flugbetrieb ist nicht ohne weiteres möglich.
    2. Während sämtlicher Aktivitäten auf dem Segelfluggelände und in den Gebäuden muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden eingehalten werden.
    3. Alle Anwesenden müssen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine FFP2/KN95 oder medizinische OP-Maske tragen, auch unter freiem Himmel!
    4. Vor Beginn des Flugbetriebes müssen sich die Teilnehmenden in eine Anwesenheitsliste mit Ankunftszeit am Flugplatz eintragen. Beim Verlassen des Flugbetriebes ist eine Austragung mit Uhrzeit erforderlich.
  1. Flugbetrieb: Flüge im Ein- und Doppelsitzer; Abläufe
    1. Bei Flügen im Doppelsitzer müssen beide Insassen, wenn sie zwei Haushalten angehören, grundsätzlich eine FFP2/KN95 oder medizinische OP-Maske tragen.
    2. Bevor die Besatzung das Flugzeug besteigt, muss Händehygiene durchgeführt werden. 
    3. Alle Fahrzeuge am Boden werden mit maximal einer Person besetzt. Ausgenommen: Fahrzeuge des Typs VW Iltis, wenn diese ohne Überdachung genutzt werden.
  2. Verhalten auf der Winde
    1. Bevor die Windenfahrer:in die Winde besteigt, muss Händehygiene durchgeführt werden. 
    2. Ausbildung von neuen Windenfahrer:innen findet nicht statt.
  3. Verhalten in geschlossenen Räumlichkeiten
    1. Das Vereinsheim ist nur zu betreten, wenn für den Flugbetrieb relevante Dinge erledigt werden müssen.
    2. Für geschlossene Räume muss eine gute Belüftung sichergestellt werden, idealerweise Kreuzlüften (“Durchzug”).
    3. In geschlossenen Räumen muss grundsätzlich eine FFP2/KN95 oder medizinische OP-Maske getragen werden, unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten wird oder nicht.
  4. Waschräume und Toiletten
    1. An allen Waschbecken stehen Wasser, Seife, Händedesinfektionsmittel und Einweg-Papierhandtücher sowie Mülleimer bereit.
  5. Verschiedenes
    1. Für die Reinigung und Desinfektion der Hände und Flächen wird an der Startstelle Schnell-Desinfektionsmittel für Fläche und Hand bereitgestellt. Ebenso werden dort kostenfrei OP-Masken bereitgestellt.
    2. Um die Abstands- und Hygieneregelungen einzuhalten und alle Anwesenden darauf hinzuweisen, sorgt der Vorstand dafür, dass regelmäßig auf die Einhaltung der Abstand- und Hygienegebote hingewiesen wird. Der Vorstand kann die Aufgabe an einzelne Personen delegieren.
    3. Es werden großflächig Hinweisschilder der geltenden Maßnahmen angebracht. Das Hygienekonzept wird am schwarzen Brett ausgehängt und vorab an die Mitglieder versendet.
    4. Das Hygienekonzept muss von allen Teilnehmenden gelesen und verstanden werden. 
    5. Dass das Hygienekonzept gelesen und verstanden wurde und die Teilnehmer:in die Maßnahmen auch einhalten wird , bestätigt die Teilnehmer:in durch Unterschrift.